Begründung: Im Verfahren 24 Cg 76/83 des Erstgerichtes wurden die jetzigen Wiederaufnahmskläger mit dem Urteil vom 15.Februar 1984 zur Zahlung eines Betrages von S 42.417,28 s.A. und der Prozeßkosten an die jetzige Wiederaufnahmsbeklagte, das A*** P*** H.Linhart GmbH, verpflichtet. Mit der am 20.Mai 1985 beim Erstgericht eingelangten Wiederaufnahmsklage, die sich auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Z 7 ZPO stützt, begehrten die Kläger die Bewilligung der Wiederaufnahme und in de... mehr lesen...
Norm: GmbHG §89GmbHG §93
Rechtssatz: Das Liquidatorenamt endet mit der Löschung der Firma. Entscheidungstexte 2 Ob 611/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 611/84 Veröff: SZ 58/168 = GesRZ 1986,36 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060028 Dokumentnummer JJR_19851112_OGH0... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §84GmbHG §89GmbHG §93
Rechtssatz: Sowohl für den italienischen wie für den deutschen und auch für den österreichischen Rechtsbereich gilt der Grundsatz, dass trotz der Löschung der GmbH im Handelsregister die Gesellschaft solange fortbesteht, als noch ein Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Die Eintragung der Löschung der Gesellschaftsfirma hat nur deklarative Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93
Rechtssatz: Das Handelsgericht kann sich in der Regel mit der Erklärung, daß die Liquidation beendet sei, begnügen; wohl aber ist es zu einem Einschreiten berufen, wenn von Seite eines Gläubigers behauptet wurde, daß die Liquidation noch nicht beendet sei, weil die im § 91 Abs 2 GmbHG vorgeschriebene Sicherstellung schwebender Verbindlichkeiten noch nicht erfolgt sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93
Rechtssatz: Löschung einer GmbH außer aus den im Gesetze angegebenen Gründen? Entscheidungstexte 1 Ob 460/24 Entscheidungstext OGH 17.06.1924 1 Ob 460/24 Veröff: SZ 6/222 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060307 Dokumentnummer JJR_19240617_OGH0002_0010OB00460_2... mehr lesen...