Entscheidungsgründe: Das Stammkapital der seit 29.1.1963 im Handelsregister eingetragenen beklagten Partei beträgt seit 24.2.1967 S 450.000. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 21.1.1987 wurde die beklagte Partei aufgefordert, binnen 6 Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses einen notariell beurkundeten Generalversammlungsbeschluß über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Erhöhung des Stammkapitals auf S... mehr lesen...
Norm: GmbHGNov 1980 ArtIII §8
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Auflösung einer GmbH durch Gerichtsbeschluß gemäß Art III § 8 GmbHGNov 1980 ist ein Fortsetzungsbeschluß in Verbindung mit der Nachholung der Kapitalerhöhung unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 514/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 Ob 514/90 Veröff: EvBl 1990/122 S 559 = RdW 1990,286 = ecolex 1990,485 = AnwBl... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der seit 13. März 1972 im Handelsregister des Erstgerichtes eingetragenen M*** Wohnbaugesellschaft mbH beträgt S 100.000. Mit Beschluß vom 22. Jänner 1987, ON 15, brachte das Erstgericht dieser Gesellschaft zur Kenntnis, daß gemäß Artikel III § 4 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, BGBl. Nr. 320, alle am 1. Jänner 1986 bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn das Stammkapital geringer als S 500.000 sei, eine Stammkapitalerhöhung auf m... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHGNov 1980 ArtIII §8
Rechtssatz: Die Ansicht des Rekursgerichtes, das Erstgericht habe die Auflösung der Gesellschaft zu Recht ausgesprochen, weil nicht innerhalb der Anpassungsfrist ein angepaßter Gesellschaftsvertrag zum Handelsregister angemeldet worden ist, woran auch ein nachträglich gefaßter Beschluß auf Erklärung des Stammkapitals nichts zu ändern vermag, entspricht dem Wortlaut des Art III § 8 des Gesetzes vo... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 5. September 1975 zu HRB 2201 die W*** Transport Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St. Anton am Arlberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000 S. Das Erstgericht brachte mit Beschluß vom 23. Jänner 1987, ON 15, der Gesellschaft zur Kenntnis, daß gemäß Artikel III § 4 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl. Nr. 320 (im folgenden: GmbHNov.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1AußStrG §9 J3GmbHGNov §8 ArtIIIProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Keine Rechtmittelbefugnis der Finanzprokuratur, wenn die Eintragung des Fortsetzungsbeschlusses einer gemäß Art III § 8 GmbHGNov 80 aufgelösten Gesellschaft abgelehnt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 1/88 Entscheidungstext OGH 14.01.1988 6 Ob 1/88 GesRZ 1988,236 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, über die von ihm in der Zeit vom 1. März 1949 bis 31. Dezember 1949 als Gesellschafter und Geschäftsführer der klagenden Partei für den "B.-Verein" empfangenen Aufträge und die daraus resultierenden Provisionsgewinne Rechnung zu legen, kostenpflichtig in der Erwägung ab, daß ein Verstoß gegen das in § 24 Abs. 1 und 2 GesmbHG. normierte Konkurrenzverbot nicht vorliege. Der übereinstimmende Parteiwille sei - so stellte d... mehr lesen...
Norm: GmbHG §8
Rechtssatz: Die Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleistung; beides fällt nicht unter die Bestimmung des § 8 Abs 1 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 37/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 37/53 Veröff: SZ 26/44 ... mehr lesen...