Norm
GmbHG §8Rechtssatz
Die Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleistung; beides fällt nicht unter die Bestimmung des § 8 Abs 1 GmbHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0059339Dokumentnummer
JJR_19530218_OGH0002_0030OB00037_5300000_001