RS OGH 1953/2/18 3Ob37/53

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Veröffentlicht am 18.02.1953
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Norm

GmbHG §8

Rechtssatz

Die Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleistung; beides fällt nicht unter die Bestimmung des § 8 Abs 1 GmbHG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0059339

Dokumentnummer

JJR_19530218_OGH0002_0030OB00037_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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