Begründung: Im beim Landesgericht Leoben geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die I***** GmbH eingetragen. Geschäftsführer sind Dipl. Ing. Harald H***** und Dipl. Ing. Rezvanollah G*****. Stichtag für den Jahresabschluss war ursprünglich der 31. Dezember. Bis einschließlich 2000 reichte die Gesellschaft auch den Jahresabschluss jeweils zum 31. 12. zum Firmenbuch ein. Am 27. 9. 2002 reichte der Geschäftsführer Dipl. Ing. Harald H***** hingegen einen Jahresabschluss für die Zeit vom 1... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung d... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist zu FN 111305i die H***** GmbH mit dem Sitz in Velden eingetragen. Die Geschäftsanschrift lautete bis 3.12.1996: ***** V*****. Gesellschafter sind Gerhard P***** mit einer Stammeinlage von 255.000 S und Jürgen W***** mit einer Stammeinlage von 245.000 S. Zu selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführern sind Jürgen W***** und Peter H***** bestellt. Mit Eingabe vom 18.11.1996 beantragten Jürgen W***** und Peter H****... mehr lesen...
Norm: FBG §23GmbHG §51HGB §12
Rechtssatz: Die gesetzliche Fiktion, daß Notare, die die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beurkundet oder beglaubigt haben, als ermächtigt gelten, im Namen des zur Anmeldung Verpflichteten die Eintragung zu beantragen, stellt eine reine Verfahrensvorschrift dar. § 23 FBG beseitigt Zweifelsfälle über die Bevollmächtigung für das Anmeldungsverfahren im Firmenbuch und stellt die Legitimation für Zustellung... mehr lesen...
Begründung: Einzige Gesellschafterin der I ***** Gesellschaft mbH ist die I. ***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Lauterach, die mit Notariatsakt vom 28.1.1997 die Erklärung zur Gründung der erstgenannten Gesellschaft abgegeben hatte. Unter Vorlage der Satzung der neuen Gesellschaft beantragten die beiden kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer die Eintragung der Gesellschaft mbH im Firmenbuch. In der Satzung fehlt eine Bestimmung über das Geschäftsjahr und den Bilanzst... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Die Fixierung des Bilanzstichtages und damit des Geschäftsjahres ist fakultativer Bestandteil der Satzung und obliegt den Gesellschaftern und nicht den Geschäftsführern. Die Änderung eines einmal festgelegten Bilanzstichtages erfordert einen Gesellschafterbeschluß. Auf die Eintragung im Firmenbuch sind die Regeln über die Satzungsänderung anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Bestimmung über das Geschäftsjahr enthält, kann vom Willen der Gesellschafter ausgegangen werden, daß das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Entscheidungstexte 6 Ob 193/97v Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 193/97v Veröff SZ 70/151 ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Die Eintragung des Bilanzstichtages im Firmenbuch schon vor der Einreichung des Jahresabschlusses ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, jedenfalls aber zulässig und zweckmäßig. Entscheidungstexte 6 Ob 193/97v Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 193/97v Veröff SZ 70/151 ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist die J***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) eingetragen. Einzige Gesellschafterin laut der Liste der Gesellschafter war am 30. Jänner 1991 die A*****-Aktiengesellschaft (im folgenden A*****). Nach dem Inhalt der Firmenbucheingabe der Gesellschaft vom 18. März 1991 (eingelangt beim Erstgericht am 5. April 1991) ON 54 wurde bei der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 18. März 1991 der Besc... mehr lesen...
Der Rekurswerber Kurt H ist Geschäftsführer der H-GmbH in Linz. Über das Vermögen dieser Firma wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 23. Mai 1978 zu S 25/78 der Konkurs eröffnet. In einer am 6. Juli 1978 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der H-GmbH wurde einstimmig eine Änderung des Firmenwortlautes in "H-GmbH" beschlossen. Mit Eingabe vom 8. September 1978 beantragte Kurt H "als Geschäftsführer der H-GmbH mit dem Sitz in Linz", den geänderten Firmenwortlau... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §9 Abs1 J3AußStrG §9 Abs1 A2cGmbHG §9GmbHG §18 Abs2GmbHG §51GmbHG §102
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen. ... mehr lesen...
Norm: FGG §132 ffGmbHG §51HGB §14UmwG 1954 §4UmwG 1954 §5
Rechtssatz: Verweigert einer der Geschäftsführer einer GmbH die Unterfertigung einer gemäß § 51 GmbHG vorgeschriebenen Anmeldung, kann er im Zwangsverfahren (§§ 14 HGB, 132 ff FGG) durch Ordnungsstrafen dazu angehalten werden hiedurch wird die daneben bestehende Möglichkeit des Klageweges nicht ausgeschlossen. (Entgegen JBl 1917,418, wo nur der ordentliche Rechtsweg für zulässig erklärt ... mehr lesen...