Norm
FBG §5 Z3Rechtssatz
Wenn die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Bestimmung über das Geschäftsjahr enthält, kann vom Willen der Gesellschafter ausgegangen werden, daß das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107897Dokumentnummer
JJR_19970717_OGH0002_0060OB00193_97V0000_001