Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einem Anteil von 25 % Gesellschafter der Beklagten. Nach dem Gesellschaftsvertrag werden Beschlüsse, sofern durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Mit eingeschriebenem Brief vom 25.7.1996 berief der Geschäftsführer der Beklagten Johann N***** eine Generalversammlung am Sitz der Beklagten in R***** für Dienstag, den 27.8.1996, ein. Gleichzeitig wurde die Tagesordnung mitgeteilt: ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/667/EWG - Einpersonengesellschaftsrichtlinie 389L0667 Art4 Abs2GmbHG §40
Rechtssatz: Aus der Niederschrift nach § 48 Abs 3 dGmbHG muß sich der Inhalt des Beschlusses ergeben. Diesem Erfordernis muß auch die Niederschrift nach § 40 GmbH gerecht werden, weil nur dadurch die durch Art 4 Abs 2 der Einpersonengesellschafts-RL angestrebte Rechtssicherheit durch schriftliche Fixierung des Beschlußinhalts und die damit verbundene Publiz... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40GmbHG §41 Abs4
Rechtssatz: Die Anpassung des § 40 GmbHG an die Einpersonengesellschafts-RL und der Ersatz des Protokollbuches durch eine Sammlung der Niederschriften wurde zum Anlaß genommen, auch den Beginn des Laufes der Anfechtungsfrist neu festzulegen. Nunmehr beginnt die Frist mit dem Tag zu laufen, an dem die Abschrift der entsprechenden Niederschrift abgesendet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei wurde am 17.5.1979 gegründet. Gesellschafter waren die Dr.Friedrich C GesmbH in Neulengbach und Maria B. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem die Herstellung biologischer Aufbereitungsmittel. Die Zweitbeklagte war vom 27.5.1981 bis 21.12.1982, der Drittbeklagte vom 27.5.1981 bis 7.11.1981 Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Am 2.1.1981 erwarb die erstbeklagte Partei vom Erfinder Horst D die Produktionsformel und -technologi... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40
Rechtssatz: Der Eintragung eines Beschlusses in das Protokollbuch kommt nicht die Bedeutung zu, daß als beschlossen das zu gelten hätte, was in das Protokollbuch eingetragen wurde; dem Protokollbuch kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu. Entscheidungstexte 1 Ob 573/85 Entscheidungstext OGH 22.05.1985 1 Ob 573/85 Veröff: SZ 58/88 = WBl 1987,69 ... mehr lesen...
Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von 12 000 S, das sind 12% des Stammkapitals, Gesellschafter der Firma M GesmbH, deren Geschäftsführer die beiden Beklagten sind. Am 7. Dezember 1978 fand in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Hans R eine außerordentliche Generalversammlung statt, bei der der Rechnungsabschluß für das Geschäftsjahr vom 1. April 1976 bis 31. März 1977 genehmigt und die Anträge des Klägers auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma und auf Abberufung de... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §22GmbHG §25GmbHG §40
Rechtssatz: Die Geschäftsführer haften für die Verletzung ihrer Obliegenheiten in der Regel (sofern das Gesetz nicht selbst eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung enthält, und von der deliktischen Haftung abgesehen) lediglich der Gesellschaft gegenüber. Entscheidungstexte 6 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 6 Ob 585/80 ... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Klagebegehren, daß der am 4. August 1964 von der Generalversammlung der Beklagten gefaßte Beschluß zum Punkt 5 der Tagesordnung, dem Geschäftsführer N. N. für das Geschäftsjahr 1963 die Entlastung zu erteilen, als nichtig erklärt werde und zwar gemäß § 41 (1) Z. 2 GesmbHG. Die Beklagte wendete ein, der Kläger habe es unterlassen, gegen den Entlastungsbeschluß nach § 41 (2) GesmbHG. Widerspruch zu Protokoll zu geben. Das Erstgericht schränkte die Verhandlung a... mehr lesen...
Der Kläger, der Geschäftsführer und Gesellschafter der beklagten Ges. m. b. H., der außer ihm noch Dr. Paul G. als Gesellschafter angehört, begehrt gemäß § 41 GesmbHG. die Nichtigerklärung der bei der Generalversammlung der beklagten Partei am 4. Februar 1949 gefaßten Beschlüsse mit der Begründung: , der Gesellschafter Dr. Paul G. habe mit Schreiben vom 18. Jänner 1949 den Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung gestellt und gleichzeitig ohne Einhaltung der Bestimmungen des § 37... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40GmbHG §41 Abs4
Rechtssatz: Die Frist des § 41 Abs 4 GmbHG beginnt nicht bereits mit der notariellen Beurkundung des Widerspruches, sondern erst mit der Eintragung in das Protokollbuch. Dieses ist nicht mit den Verhanldungsprotokollen der §§ 41 Abs 2 und 123 GmbHG wesensgleich. In das Protokollbuch sind die Beschlüsse einzutragen. Entscheidungstexte 3 Ob 161/50 Entschei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Klage auf Berichtigung und Ergänzung des über die Generalversammlung einer GmbH geführten Protokolls. Entscheidungstexte 2 Ob 665/24 Entscheidungstext OGH 21.01.1924 2 Ob 665/24 Veröff: SZ 6/334 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060015 ... mehr lesen...