Norm
GmbHG §40Rechtssatz
Der Eintragung eines Beschlusses in das Protokollbuch kommt nicht die Bedeutung zu, daß als beschlossen das zu gelten hätte, was in das Protokollbuch eingetragen wurde; dem Protokollbuch kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060014Dokumentnummer
JJR_19850522_OGH0002_0010OB00573_8500000_003