RS OGH 1985/5/22 1Ob573/85

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Veröffentlicht am 22.05.1985
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Norm

GmbHG §40

Rechtssatz

Der Eintragung eines Beschlusses in das Protokollbuch kommt nicht die Bedeutung zu, daß als beschlossen das zu gelten hätte, was in das Protokollbuch eingetragen wurde; dem Protokollbuch kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060014

Dokumentnummer

JJR_19850522_OGH0002_0010OB00573_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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