Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es "als nach außen Vertretungsbefugter der Firma U Internationaux S.A.; E, Belgien, und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG zu verantworten, dass durch das angeführte Güterbeförderungsunternehmen am 25.01.2004 (Kontrolle um 16.00 Uhr auf der A4, Ostautobahn, Rifa Ungarn) eine gewerbsmäßige Güterbeförderung von Zaandijk (NL) nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es "als nach außen Vertretungsbefugter der Firma U Internationaux S.A.; E, Belgien, und somit als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG zu verantworten, dass durch das angeführte Güterbeförderungsunternehmen am 25.01.2004 (Kontrolle um 16.00 Uhr auf der A4, Ostautobahn, Rifa Ungarn) eine gewerbsmäßige Güterbeförderung von Zaandijk (NL) nach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;GütbefG 1995 §17 Abs3 Z10 idF 1998/I/017;GütbefG 1995 §17 Abs3 Z11 idF 1998/I/017;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7 idF 2002/I/032;GütbefG 1995 §23 Abs3 idF 2002/I/032;GütbefG 1995 §23 Abs3;GütbefG 1995 §23 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;VwGG §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;GütbefG 1995 §17 Abs3 Z10 idF 1998/I/017;GütbefG 1995 §17 Abs3 Z11 idF 1998/I/017;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7 idF 2002/I/032;GütbefG 1995 §23 Abs3 idF 2002/I/032;GütbefG 1995 §23 Abs3;GütbefG 1995 §23 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;VwGG §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin und seit 9. Juni 1999 alleinige Geschäftsführerin der Cafe E K GmbH. Am 12. November 2001 hat Melanie W die Geschäftsanteile an der GmbH erworben. Seither ist die Beschwerdeführerin nicht mehr Geschäftsführerin der GmbH. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 12. November 2001 wurde die Firma der GmbH auf Cafe E W GmbH geändert. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin und seit 9. Juni 1999 alleinige Geschäftsführerin der Cafe E K GmbH. Am 12. November 2001 hat Melanie W die Geschäftsanteile an der GmbH erworben. Seither ist die Beschwerdeführerin nicht mehr Geschäftsführerin der GmbH. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 12. November 2001 wurde die Firma der GmbH auf Cafe E W GmbH geändert. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende,... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z1;GmbHG §49;GmbHG §5;
Rechtssatz: Die Identität einer GmbH erfährt durch einen Wechsel des Firmenwortlautes keine Änderung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140112.X01 Im RIS seit 19.01.2006 Zuletzt aktualisiert am 12.07.2008 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z1;GmbHG §49;GmbHG §5;
Rechtssatz: Die Identität einer GmbH erfährt durch einen Wechsel des Firmenwortlautes keine Änderung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140112.X01 Im RIS seit 19.01.2006 Zuletzt aktualisiert am 12.07.2008 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in vier Fällen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz und § 9 Abs. 2 VStG für schuldig erkannt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. W Handelsges.m.b.H. mit Sitz in G zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft vier namentlich genannte polni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in vier Fällen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz und § 9 Abs. 2 VStG für schuldig erkannt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. W Handelsges.m.b.H. mit Sitz in G zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft vier namentlich genannte polni... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;AVG §1;FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;VStG §27 Abs1;VStG §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0147 E 22. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Fall von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;AVG §1;FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;VStG §27 Abs1;VStG §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0147 E 22. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Fall von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. Juni 2000 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH mit Sitz L und Sitz der Unternehmensleitung in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 20.08.1997 um 23:50 Uhr auf dem in Österreich zugel... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. Juni 2000 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH mit Sitz L und Sitz der Unternehmensleitung in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 20.08.1997 um 23:50 Uhr auf dem in Österreich zugel... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;AVG §1;FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;VStG §27 Abs1;VStG §28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/09/0149 E 20. März 2002 2000/09/0151 E 20. März 2002 2000/09/0146 E 27. März 2003
Rechtssatz: Auch im Fall von Übertretungen gegen § 28 AuslB... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;AVG §1;FBG 1991 §3 Z4;GmbHG §11;GmbHG §4 Abs1 Z1;VStG §27 Abs1;VStG §28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/09/0149 E 20. März 2002 2000/09/0151 E 20. März 2002 2000/09/0146 E 27. März 2003
Rechtssatz: Auch im Fall von Übertretungen gegen § 28 AuslB... mehr lesen...