Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten. Die klagenden Parteien begehren als Vermieter die Bezahlung eines Mietzinsrückstands und berufen sich dabei auf eine Mietzinsanhebung infolge eines Machtwechsels in der Mietergesellschaft aufgrund einer Verschiebung der Anteilsrechte in der diese bestimmenden Gesellschafterin (§ 12a Abs 3 MRG). Die beklagte GmbH ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten. Die klagenden Parteien begehren als Vermieter d... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39 Abs3
Rechtssatz: Kommt es zu einem divergierenden Abstimmungsergebnis zwischen dem persönlich anwesenden und abstimmenden Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer, so bedeutet dies der Gesellschaft gegenüber jedenfalls einen Widerruf der erteilten Vollmacht. Entscheidungstexte 6 Ob 9/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 6 Ob 9/93 Veröff: SZ 66/56 = EvBl 1993... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39 Abs3
Rechtssatz: Der Vollmachtgeber behält sein Teilnahmerecht und sein Stimmrecht. Auch eine verdrängende, dh mit einem Stimmverzicht des Gesellschafters verbundene Stimmrechtsvollmacht wirkt nur schuldrechtlich. Entscheidungstexte 6 Ob 9/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 6 Ob 9/93 Veröff: SZ 66/56 = EvBl 1993/199 S 848 = RdW 1993,242 = ecolex 1993,605... mehr lesen...
Die beklagte GesmbH wurde im Jahre 1927 errichtet. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages lautete: "Die Generalversammlung muß 14 Tage vor ihrer Abhaltung durch eingeschriebenen Brief an jeden Gesellschafter einberufen werden." In einer am 14. Juli 1953 abgehaltenen Generalversammlung, an der nur die damalige Alleingesellschafterin Aktiengesellschaft für S beteiligt war, wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, die keine Frist für die Einladung zu einer Generalvers... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39 Abs3
Rechtssatz: Für die Ausübung des Stimmrechtes in der Generalversammlung einer GmbH durch einen Vertreter bedarf es einer Spezialvollmacht, die dies ausdrücklich erwähnt. Eine Vollmacht, mit der der Vertreter lediglich beauftragt wird, in der Generalversammlung den Vollmachtgeber für alle seine Anteile zu vertreten, entspricht dieser Voraussetzung nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1008GmbHG §39 Abs3
Rechtssatz: Zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten bedarf es einer schriftlichen, auf die Ausübung dieses Rechtes lautenden Spezialvollmacht. Daß aus ihr auch hervorgehen müßte, in welcher bestimmten Generalversammlung das Stimmrecht des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden dürfte, ist der Vorschrift des § 39 Abs 3 GmbHG aber nicht zu entnehmen. Entsche... mehr lesen...