Norm
GmbHG §39 Abs3Rechtssatz
Für die Ausübung des Stimmrechtes in der Generalversammlung einer GmbH durch einen Vertreter bedarf es einer Spezialvollmacht, die dies ausdrücklich erwähnt. Eine Vollmacht, mit der der Vertreter lediglich beauftragt wird, in der Generalversammlung den Vollmachtgeber für alle seine Anteile zu vertreten, entspricht dieser Voraussetzung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0059858Dokumentnummer
JJR_19810129_OGH0002_0070OB00507_8100000_002