Norm: GmbHG §32
Rechtssatz: Stellen die Geltendmachung des Anfechtungsanspruches und dessen Sicherung Verfahrenshandlungen zur Verfolgung des Anspruches gegen den Geschäftsführer dar, so ist dieser wegen offenkundiger Interessenkollision von der Vertretung der Gesellschaft vom Verfahren über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 529/... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §32GmbHG §45
Rechtssatz: Die Überwälzung der Geschäftsführerentlohnung bloß auf eine Gruppe von Gesellschaftern stellt sich als eine Verletzung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter dar. Wird gesetzwidrig eine Entlohnung zuerkannt, so schmälert diese den Reingewinn aller Gesellschafter. Wird sie gesetzwidrig oder statutenwidrig einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gruppe von Gesellschaftern an... mehr lesen...
Norm: GmbHG §29GmbHG §32GmbHG §33
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 32 und 33 sind nur dann anzuwenden, wenn nach dem § 29 ein Aufsichtsrat bestellt werden muß. In allen anderen Fällen richtet sich der Umfang des Wirkungskreises des Aufsichtsorganes nach dem zwischen der Gesellschaft und den zur Aufsicht bestellten Personen getroffenen Übereinkommen (entgegengesetzt ACI 3036 und 3108). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §32GmbHG §36
Rechtssatz: 1.) Das Recht zur Einberufung der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann den Geschäftsführern durch den Gesellschaftsvertrag nicht entzogen werden (§ 25 GmbHG). 2.) Die Beschlußfassung der Generalversammlung kann durch den Gesellschaftsvertrag dahin eingeschränkt werden, daß gewisse Beschlüsse an die vorher erteilte Zustimmung des Aufsichtsrates gebunden sind. ... mehr lesen...