Norm
GmbHG §32Rechtssatz
Stellen die Geltendmachung des Anfechtungsanspruches und dessen Sicherung Verfahrenshandlungen zur Verfolgung des Anspruches gegen den Geschäftsführer dar, so ist dieser wegen offenkundiger Interessenkollision von der Vertretung der Gesellschaft vom Verfahren über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0059937Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0060OB00529_8000000_003