Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher als § 9 Abs 1 VStG Verantwortliche wie folgt zu verantworten: Am 13.03.2001 sei bei der Firma U & C GmbH, Filiale L, im Zuge einer Kontrolle gemäß § 11 DMG durch Organe der staatlichen Düngemittekontrolle festgestellt worden, dass die Berufungswerberin in ihrer Funktion der Firma P GmbH, H, 408 x 50 kg Plastiksäcke - NPK 18-18-18 EG-Düngemi... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einwand des handelsrechtlichen Geschäftsführers, nach der GmbH-internen Aufgabenteilung nicht für die Einhaltung der verletzten Verwaltungsvorschrift zuständig gewesen zu sein, kann nur dann zur Straffreiheit wegen fehlendem Verschulden nach § 5 Abs 1 VStG führen, wenn im Gesellschaftsvertrag eine "halbseitige" Gesamtvertretung vereinbart wurde, indem dem anderen Geschäftsführer eine selbständige Vertretungsmacht eingeräumt worden ist. In diesem Falle kann der nur gesamtver... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen Zweifel, wem der erhobene Einspruch gegen eine Strafverfügung zuzurechnen ist - vorliegend der Firma GesmbH oder dem vertretungsberechtigten Organ persönlich - so ist die Bestimmung des § 37 AVG anzuwenden, wonach den Parteien im Ermittlungsverfahren Gelegenheit zur Geltendmachung der Rechte und rechtlichen Interessen zu geben ist. Ebenso wie eine Behörde etwa verpflichtet ist, den Sinn eines mehrdeutigen Parteienantrages durch Herbeiführung einer entsprechenden Partei... mehr lesen...