Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben Einkaufszentren in Oberösterreich. Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihr Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Sie reichte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 erst am 18. September 2007 und jenen zum 31. Dezember 2006 erst am 24. Dezember 2007 beim Firmenbuchgericht ein. Die Klägerin beantragt, der Beklagten aufzutragen, a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verletzungen der Offenlegungsp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Ried im Innkreis zu FN ***** eingetragenen M***** Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in A*****, über die außerordentlichen Revisionsrekurse der Gesellschaft, vertreten durch Weh Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragenen L***** GmbH mit dem Sitz in Guntramsdorf, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer Mag. Werner W***** und ... mehr lesen...
Begründung: Beim Firmenbuchgericht ist ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 2003 anhängig. Das Erstgericht hatte die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft mbH unter Androhung der Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe im Betrag von jeweils 1.460 EUR neuerlich vergeblich aufgefordert, diesen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist verhängte das Erstgericht die angedro... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2003 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführer Manfred und Hannelore D***** Geldstrafen von je 1.600 EUR, weil den Aufforderungen zur Offenlegung der Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB für das Geschäftsjahr 2000/2001 nicht entsprochen wurde. Der Vorstellung der Geschäftsführer gab das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 10. 2003 nicht Folge. Am 31. 10. 2003 erhoben die Geschäftsführer dagegen Rekurs, dem mit Beschluss des Rekursgerichts vom ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die Hermann P***** mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Zweit- bis Viertrevisionsrekurswerber sind vertretungsbefugte Geschäftsführer der Gesellschaft. Nachdem das Erstgericht die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen, verhängte es die ihnen nach § 24 Abs 1 FB... mehr lesen...
Begründung: Alois K***** ist alleiniger Geschäftsführer der seit 1973 im Handelsregister (jetzt Firmenbuch) eingetragenen Gesellschaft mbH. Seit dem EU-GesRÄG 1996 sind auch kleine Gesellschaften (§ 221 Abs 1 HGB) offenlegungspflichtig. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft müssen gemäß den §§ 277 f HGB die Bilanz und den Anhang einreichen. Da dies innerhalb der 9-monatigen Frist des § 277 Abs 1 HGB nicht geschah, forderte das Erstgericht den Geschäftsführer zunächst mit ... mehr lesen...
Begründung: In der seit 1972 im Handelsregister (jetzt Firmenbuch) eingetragenen Gesellschaft mbH besteht die kollektive Vertretungsbefugnis zweier Geschäftsführer. Seit dem EU-Ges RÄG 1996 sind auch kleine Gesellschaften (§ 221 Abs 1 HGB) offenlegungspflichtig. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft müssen gemäß den §§ 277 f HGB die Bilanz und den Anhang einreichen. Die Einreichung hätte hier durch zwei Geschäftsführer erfolgen müssen, was nicht geschah und ein Verfahren ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5GmbHG §125HGB§283
Rechtssatz: Die Gesellschaft ist gegen die über ihren Geschäftsführer verhängte Zwangsstrafe rechtsmittellegitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 101/99t Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 101/99t 6 Ob 214/00i Entscheidungstext OGH 23.10.2000 6 Ob 214/00i ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, das die Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft gegen die über ihren Geschäftsführer verhängte Zwangsstrafe bejaht hat, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (WBl 1994, 240). Die Revisionsrekurswerberin macht jedoch keine erhebliche Rechtsfrage geltend. Ihr erstmals im Rechtsmittelverfahren erstattetes Vorbringen, wonach die Gesellschaft im Geschäftsjah... mehr lesen...
Norm: GmbHG §125HGB §283
Rechtssatz: Die Zwangsstrafe nach § 125 GmbHG ist unabhängig davon verwirkt, ob eine wiederholte Begehung der zum Anlaß genommenen Rechtswidrigkeit möglich ist. Der Zwangsstrafe nach § 125 GmbHG kommt durchaus auch repressiver Charakter zu. Entscheidungstexte 6 Ob 9/94 Entscheidungstext OGH 24.03.1994 6 Ob 9/94 Veröff: EvBl 1994/145 S 702 ... mehr lesen...