Der Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 zum öffentliche Notar in Friedberg und mit Wirksamkeit vom 19. August 1990 zum öffentlichen Notar in Gleisdorf ernannt worden. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 24. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 19 Abs. 2 der Notariatsordnung (NO) wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Jänner 1998 von seinem Amt als öffentlicher Notar in Gleisdorf enthoben. Aus der Begründun... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare
Norm: NO 1871 §1;NO 1871 §19 Abs1 lite;NO 1871 §32 Abs2 litb;NO 1871 §32 Abs3;NO 1871 §5;
Rechtssatz: Die eindeutige Anordnung in den §§ 5 und 19 Abs. 1 lit. e NO in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. b und Abs. 3 NO sehen eine Differenzierung zwischen der Untersagung und dem Unwirksamwerden hoheitlicher Tätigkeiten nach § 1 NO sowie den übrigen zulässigen Tätigkeiten im Sinne des § 5 NO nicht vor... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare
Norm: NO 1871 §1 Abs1;NO 1871 §1 Abs2;NO 1871 §5;
Rechtssatz: Mit der Beendigung der Tätigkeit des Notars gemäß § 1 Abs. 1 und 2 NO geht auch das Ende der damit untrennbar verbundenen Tätigkeit nach § 5 NO einher (ausführliche
Begründung: im Erkenntnis). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997191666.X02 Im RIS seit 09... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE6J27/02 Notare59/04 EU - EWR
Norm: 11992E055 EGV Art55;11997E045 EG Art45;61974CJ0002 Reyners VORAB;EURallg;NO 1871 §1 Abs1;NO 1871 §1 Abs2;NO 1871 §1 Abs3;NO 1871 §5;
Rechtssatz: Betrachtet man die vom österreichischen Notar ausgeübten Tätigkeitsbereiche vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH im Fall Reyners gegen Belgien, Rs 2/74, so ist vorweg festzuhalten, dass der Begriff ... mehr lesen...