RS Vwgh 2000/11/24 97/19/1666

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2000
beobachten
merken

Index

27/02 Notare

Norm

NO 1871 §1 Abs1;
NO 1871 §1 Abs2;
NO 1871 §5;

Rechtssatz

Mit der Beendigung der Tätigkeit des Notars gemäß § 1 Abs. 1 und 2 NO geht auch das Ende der damit untrennbar verbundenen Tätigkeit nach § 5 NO einher (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997191666.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten