Entscheidungsgründe: Am 12.9.1991 schlossen der Kläger als Verkäufer und die Firma M***** Liegenschaftsverwertungs GmbH (in der Folge bloß M GmbH) als Käuferin unter Mitwirkung des Beklagten in seiner Eigenschaft als Notar und Vertragsverfasser den Kaufvertrag über eine im Alleineigentum des Klägers stehende Liegenschaft. Nach Punkt III. dieses Kaufvertrages verpflichtete sich die Käuferin, den vereinbarten Kaufpreis von S 10 Mio bis spätestens 29.11.1991 "zu treuen Handen des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1012ABGB §1299 DNO 1855 §5NO 1855 §37NO 1855 §39
Rechtssatz: Ist der Notar, der den Kaufvertrag über eine Liegenschaft verfaßt hat, mehrseitiger Treuhänder (der Parteien des Kaufvertrages, der Hypothekargläubigerin, die voll befriedigt werden soll und des Kreditinstitutes, das den Kaufpreis finanziert), hat er den treugebenden Verkäufer bei Abänderung des Auftrages (hier: Durchführung vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz S*** und Olga S***, deren Ehe 1980 geschieden wurde, waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 92 KG Perwang (im folgenden: Liegenschaft). Das Bezirksgericht Mattighofen bewilligte am 3.Februar 1986 die von Olga S*** beantragte Exekution durch gerichtliche Versteigerung der Liegenschaft gemäß § 352 EO. Nach den Versteigerungsbedingungen hat der Ersteher innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Zuschlags das Meistbot zu erlegen, die Liegenschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war grundbücherlicher Eigentümer zu 46/1349-Anteilen der Liegenschaft EZ 236, KG Hernals, 1170 Wien, Thelemangasse 7, wobei mit diesen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 6 untrennbar verbunden war. Er beabsichtigte im Verlauf des Jahres 1979, diese Wohnung zu verkaufen. Er inserierte auch diesbezüglich, wobei er in dem Inserat unter anderem ausführte: "Schilling 580.000, Rückzahlung Schilling 146, noch auszahlbar Ende 1980, ca. Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 631.800 S sA im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe gemeinsam mit ihrem in der Zwischenzeit verstorbenen Ehegatten Dr. Franciscus V***, dessen Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin sie sei, im Jahr 1977 von Hermann P*** eine in Schönberg gelegene Eigentumswohnung gekauft. Der Beklagte habe als Vertragsverfasser fungiert und sei für die Abwicklung des Kaufvertrages als Treuhänder bestellt w... mehr lesen...
Mit einem vom beklagten Notar verfaßten Kaufvertrag vom 10. 7. 1980 kauften die Kläger von Kurt F die Liegenschaft EZ 1524 KG M samt Inventar um 287 000 DM. Einen Teilbetrag von 8 600 DM hatte der Verkäufer bereits erhalten, der restliche Kaufpreis sollte durch Übernahme der damals nach Annahme der Vertragspartner und des Beklagten mit rund 200 000 DM aushaftenden Hypothekarschuld des Verkäufers bei der B-Bank und durch Barzahlung berichtigt werden, wobei die Käufer jedoch berechtigt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1299 DNO §39
Rechtssatz: Nach § 39 der österreichischen NO macht jede Verletzung der durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Amtspflichten den Notar strafbar, der den Parteien für den hiedurch verursachten Schaden haftet. Der Vertragspartner wird nur dann vorher geklagt werden müssen, wenn der Rückabwicklungsanspruch gegen ihn wahrscheinlich ohne Schwierigkeiten durchsetzbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CINO §5NO §37NO §39RAO §10
Rechtssatz: Grundlegender Unterschied zwischen der Amtspflicht des Notars, wie sie sich aus den Bestimmungen der §§ 5, 37 und 39 NO ergibt, und der in § 10 RAO festgelegten Berufungspflicht des Rechtsanwaltes der Treue zur Partei. - Dem Rechtsanwalt ist die Doppelvertretung verboten. Aus dem Recht des Notars, Privaturkunden zu verfassen (§ 5 Abs 1 NO), hingegen folgt, daß der Notars, aus Anlaß der Verf... mehr lesen...