Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Ist der Notar, der den Kaufvertrag über eine Liegenschaft verfaßt hat, mehrseitiger Treuhänder (der Parteien des Kaufvertrages, der Hypothekargläubigerin, die voll befriedigt werden soll und des Kreditinstitutes, das den Kaufpreis finanziert), hat er den treugebenden Verkäufer bei Abänderung des Auftrages (hier: Durchführung vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises) selbst dann über widrige Folgen (hier: ungesicherter Kaufpreisrest) aufzuklären, wenn der Treugeber anders als bei Abschluß des Vertrages und Bestellung des Notars zum Treuhänder nunmehr bereits einen Rechtsanwalt, der dem Treuhänder gegenüber nicht in Erscheinung trat, beigezogen hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109681Dokumentnummer
JJR_19980128_OGH0002_0030OB00233_97D0000_001