Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der Antragstellerin und Antragsgegnerin W***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Josef Olischar, Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin und Antragstellerin Elfriede D*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 31. 7. 2001 schenkte die Klägerin dem Beklagten, ihrem Enkel, ihre 1.234 m2 große Liegenschaft, auf der das von ihr bewohnte Wohnhaus steht. Im Schenkungsvertrag hat der Beklagte der Klägerin „als teilweise Gegenleistung“ das lebenslange höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht und das Recht auf Alleinbenützung des Gartens eingeräumt. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten der Klägerin vereinbart. 2004 bega... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** L*****, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG in Bludenz, gegen die beklagte Partei K***** N*****, vertreten durch die Concin & Partner Rechtsanwälte GmbH in Blu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach L***** D*****, vertreten durch Prof. Haslinger & Partner, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach Dr. L***** F*****, vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der außereheliche Sohn des am 1. 4. 2003 verstorbenen Dr. G***** F*****, dessen Vaterschaft zum Kläger mit Urteil des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 3. 12. 1986 festgestellt wurde. Beim Beklagten handelt es sich um den außerehelichen Sohn des Dr. G***** F*****, der von diesem adoptiert und testamentarisch zum Alleinerben seines gesamten Vermögens eingesetzt wurde, wobei der Erblasser den Kläger auf den halben Pflichtteil setzte. Mit Übergabs... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu gleichen Teilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, die aus mehreren Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 1.143 m² besteht. Mit Bescheid des Amts der Wiener Landesregierung vom 27. 5. 2003 wurde die Enteignung durch Einräumung einer Tunnelservitut ohne Bauverbot auf Dauer hinsichtlich eines Teils dieser Liegenschaft zur Duldung der Errichtung, des Bestands und des Betriebs einer unterirdischen Eisenbahnanlage, die in geschlossener... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB ***** mit einer Gesamtfläche von 554 m². Die Liegenschaft ist als Parkschutzgebiet gewidmet; zulässig ist die Errichtung eines maximal 7,5 m hohen Gebäudes mit einer maximalen Gebäudetiefe von 15 m innerhalb einer auf dem Flächenwidmungsplan bezeichneten Teilfläche der Liegenschaft. Das annähernd rechteckige Grundstück des Antragstellers hat eine stark geneigte Hanglage Richtung Süden, es ist bewaldet, unbeba... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Dipl.-Ing. R***** V*****, 2. Dipl.-Ing. H***** A*****, beide *****, vertreten durch Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch eingetragen. Mit der nunmehrigen Klage begehrt er die Löschung dieser Rechte gegenüber der Beklagten mit der
Begründung: , es habe sich dabei um Scheingeschäfte gehandelt, um die Liegenschaft im... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. 7. 1971 wurde der Stadt Wien vorbehaltlich weiterer Detailprojektierungen die Entnahme von Grundwasser bis zu 742 l/sec aus dem Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke unter Einhaltung eines bestimmten Absenktrichters bewilligt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 9. 1996 wurde der Stadt Wien für eine Konsensdauer von neunzig Jahren die wasserrechtliche Bewilligung für das mehrfach modifizierte Detailpro... mehr lesen...
Begründung: Zum außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers: Rechtliche Beurteilung Die Einbeziehung der durch die Arbeitsleistung beider früheren Ehepartner bewirkte Wertsteigerung der gesamten, dem Antragsteller verbleibenden Liegenschaft und nicht bloß der dort befindlichen Ehewohnung in das aufzuteilende Vermögen entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass die von den Ehepartnern auf die Liegenschaft gemachten wertsteigernden ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Dies is... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine beiden Schwestern sind Kinder der am 17. 3. 1997 verstorbenen Maria L*****, der Beklagte ist ihr Enkelkind. Die Erblasserin setzte mit letztwilligen Verfügungen den Beklagten zum Erben ein und vermachte ihm den geschlossenen Hof „E*****“, dessen Übernahmswert im Verlassenschaftsverfahren mit 1,5 Mio S festgesetzt wurde. Mit dem Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 15. 3. 1994 versprach die Erblasserin dem Enkel die Schenkung des Hofs für den Fal... mehr lesen...
Begründung: Der am 20. 6. 1996 in seinem Haus in Hardegg verstorbene Erblasser hinterließ eine Witwe und fünf volljährige Kinder. In die Verlassenschaft fallen ua die Liegenschaft in H***** und eine Liegenschaftshälfte in S*****. Die Witwe und die fünf Kinder gaben jeweils bedingte Erbserklärungen ab. Die Witwe machte in der Abhandlung hinsichtlich der Liegenschaft in H***** ihr gesetzliches Vorausvermächtnis gemäß § 758 ABGB geltend. Die Liegenschaft wurde geschätzt, ohne daß ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102EO §141 Abs1LBG §3LBG §5
Rechtssatz: Die Belastung der Liegenschaft ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes, also auf der Aktivseite des Inventars zu berücksichtigen. Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die Rechte für den Wert der Liegenschaft von Einfluss sind, was auch bei... mehr lesen...
Begründung: In den Nachlaß der am 3. 2. 1997 verstorbenen Maria S***** fällt ein 2/3-Anteil an einer Liegenschaft mit einem Haus, das ihre am 28. 9. 1992 vorverstorbene Tochter Karin Maria P*****, in deren Eigentum der restliche Drittelanteil der Liegenschaft stand, mit ihrem Ehegatten Günter P***** bewohnte. Dieser war gemeinsam mit zwei Kindern gesetzlicher Erbe nach seiner Gattin. Die Erben sowie die Liegenschaftsmiteigentümerin Maria S***** schlossen im Verlassenschaftsverf... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c4LBG §3LBG §7
Rechtssatz: § 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs. ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §2 Abs2 Z3EisbEG §4 AEisbEG §6LBG §3
Rechtssatz: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...