Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war seit 1. Juli 1994, die Zweitklägerin seit 2. Jänner 1995 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Gegen die Kündigung der Klägerinnen erhob der Betriebsrat Widerspruch. Auf deren Arbeitsverhältnisse war eine Betriebsvereinbarung anwendbar, die unter anderem folgende Bestimmung enthielt: "III. Sonstiges: 3. Bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Betriebsrates gegen die beabsichtigte Kündigung wird die Kündigung nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt Rechtsschutzversicherungen. Der Kläger ist bei ihr seit 1. 5. 1977 als Angestellter beschäftigt. Er war ursprünglich im Innendienst tätig, wobei er in den letzten Jahren vor seiner Versetzung als Assistent des Vorstandsdirektors der Beklagten arbeitete. Vom Vorstandsdirektor wurde er mit einzelnen Tätigkeiten im Außendienst (Verkauf) zusätzlich betraut und bezog dafür neben seinem Gehalt eine Erfolgsvergütung, die in den Gehaltszetteln... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5AktG §74 Abs2AktG §95 Abs5AktG §97ArbVG §2 Abs2ArbVG §105ArbVG §106KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §19 Abs2KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs7KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs9
Rechtssatz: Die Mitwirkungsrechte der Belegschaft bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind im ArbVG von der Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien nicht umfaßt. Führt... mehr lesen...
Norm: AktG §75AktG §97
Rechtssatz: Die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Dritten obliegt nur in den im AktG erschöpfend aufgezählten Fällen dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist daher nicht in allen Fällen Dritten gegenüber vertretungsbefugt, in denen Interessen der Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand als Organ oder einzelnen Organmitgliedern des Vorstandes, sei es gegenwärtigen oder bereits ausgeschiedenen, wahrzunehmen sind. ... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs3AktG §97
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat ist befugt, einem von ihm ausgesprochenen und dadurch zwar wirksam gewordenen, aber noch der gerichtlichen Unwirksamkeitsänderung ausgesetzten Widerruf einer Vorstandsbestellung dadurch endgültigen Bestand zu verleihen, daß er namens der Gesellschaft mit dem betroffenen Vorstandsmitglied einen Vergleich abschließt. Veröff: NJW 1958,419 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: AktG §97
Rechtssatz: Es genügt, wenn ein Aufsichtsratsmitglied mit Vollmacht der übrigen handelt, um eine Vertretung der Aktiengesellschaft im Sinne des § 97 AktG herzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 17/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 17/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0049346 ... mehr lesen...
Norm: AktG §97
Rechtssatz: Zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Entscheidungstexte 7 Ob 24/55 Entscheidungstext OGH 26.02.1955 7 Ob 24/55 Veröff: EvBl 1955/248 S 417 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049349 Dokumentnummer JJR_19550226_OGH0002_0070OB00... mehr lesen...