Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung des Betrages von S 429.674,54 samt 15 % Zinsen aus S 596.770,20 vom 16.März 1984 bis 11.Mai 1984, aus S 477.416,16 vom 12.Mai 1984 bis 30.August 1984 und aus S 429.674,54 seit 31.August 1984 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen. Sie habe im Jahre 1980 an die später in Konkurs geratene A*** Kur- und Sporthotel Gesellschaft mbH & Co KG Bestecke und T*** unter Eigentumsvorbehalt verkauft und geliefert.... mehr lesen...
Begründung: Der Herausgeber und Verleger der Buchserien 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher', Mairs Geographischer Verlag mit dem Sitz in Ostfildern (Bundesrepublik Deutschland), hat die Klägerin mit dem alleinigen Verkauf und der Auslieferung dieser Buchserien in Österreich betraut. Der gemäß § 4 der 'Verkehrsordnung für den Buch-, Kunst-, Musikalien- und Zeitschriftenhandel in Österreich' (Beilage H; im folgenden: Verkehrsordnung) in Österreich vom... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei betreibt Kaufhäuser unter anderem in Wien, Linz und Innsbruck. Sie besitzt auch eine Gewerbeberechtigung für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel (Beilage 8) und verkauft unter anderem in ihrem Kaufhaus in Linz 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher' unter den vom Verleger festgesetzten festen Ladenpreisen, und zwar erstere Werke statt um S 250 um S 179 und die Taschenbücher statt um S 135 um S 89. Den Verkauf zu di... mehr lesen...
Der Beklagte war vom 5. Juni 1978 bis 2. November 1978 als Marktleiter der S-Filiale P gegen Zahlung eines 14 mal jährlich fälligen Monatsbruttogehalts von 8080 S tätig. Er hatte je vier Klassen Volks- und Hauptschule, den polytechnischen Jahrgang sowie drei Jahre die Berufsschule mit Erfolg besucht. Anläßlich der Aufnahme des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses unterfertigte der Beklagte am 7. Juni 1978 folgende Erklärung: "Die in diesem Handbuch festgelegt... mehr lesen...
Norm: AktG §35ZPO §1 Ae1ZPO §235 B
Rechtssatz: Die Filialdirektion einer Aktiengesellschaft ist kein von dieser verschiedenes Rechtssubjekt, sondern eine Betriebsstätte ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ein Teil des Gesamtunternehmens. Entscheidungstexte 2 Ob 440/70 Entscheidungstext OGH 14.03.1972 2 Ob 440/70 4 Ob 622/74 Entschei... mehr lesen...
Die Klage, mit der begehrt wird, der beklagten Partei in deren Firmennamen die Benützung des Wortes "Kaufhof" zu untersagen, stützt sich auf die Bestimmungen des Unlauteren Wettbewerbs Gesetzes. Die beklagte Partei hat bei der ersten Tagsatzung den Mangel ihrer Partei- und Prozeßfähigkeit mit der Begründung: eingewendet, es hätte an Stelle der Zweigniederlassung die Hauptniederlassung geklagt werden müssen. Das Erstgericht erachtete diese Einrede für zutreffend und wies die Klage zur... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §35AktG 1965 §36HGB §13
Rechtssatz: Die Aktiengesellschaft kann unter verschiedenen Firmenbezeichnungen geklagt werden, ohne daß sich dadurch ihre einheitliche Rechtspersönlichkeit verändern würde. Die Firmenbezeichnung der Zweigniederlassung kann in allen Rechtsfällen gewählt werden, an denen die Zweigniederlassung in irgendeiner Weise beteiligt ist. Dabei muß jede rechtliche Anknüpfung an die Zweigniederlassung als ausreichend... mehr lesen...