Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ordentliches Mitglied des beklagten Vereins. Er begehrte die Feststellung, die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung vom 5. Dezember 2007 über die Statutenänderung und die Neuwahl des Vorstands seien nichtig. Er habe zwar zu dieser Generalversammlung eine Einladung erhalten, in dieser seien als Tagesordnungspunkte aber lediglich „Begrüßung“, „EURO 2008“, „Neuwahl“ und „Allfälliges“ angeführt gewesen, nicht jedoch eine beabsichtigte... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Begründung: Die (ursprünglich fünf) Kläger sind Aktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Sie fechten die Wiederwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung vom 22. 8. 2000 als nichtig (§ 199 AktG) bzw aus Anfechtungsgründen des § 195 Abs 1 AktG mit der wesentlichen
Begründung: an, die wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder seien für ihre Funktion wegen verschiedener Pflichtwidrigkeiten (Mitwirkung an einem unzulässigen Aktienrückkauf; Ausübung ihrer Funktionen ... mehr lesen...
Norm: AktG §195AktG §197AktG §198AktG §199
Rechtssatz: Die Anfechtungsgründe rechtfertigen die Nichtigerklärung und damit die Beseitigung der bisherigen Geltung von Aktionärsbeschlüssen ex tunc; die Nichtigkeitsgründe (§ 199 AktG), verhindern eine gültige Verbandswillensbildung von vornherein. Entscheidungstexte 1 Ob 586/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 586/94 Veröff: SZ 68/1... mehr lesen...
Norm: AktG §195AktG §197
Rechtssatz: Anfechtungsmängel heilen, wenn eine Anfechtungsklage nicht erhoben oder abgewiesen und die Anfechtungsfrist abgelaufen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 703/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 703/89 Veröff: SZ 62/190 = WBl 1990,118 = ecolex 1990,152 = GesRZ 1991,98 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: AktG §195AktG §197AktG §199AktG §241VerG 2002 §7
Rechtssatz: Nichtigkeit besteht stets nur auf Grund einer Verletzung des Gesetzes, niemals wegen Verletzung der Satzung, und auch wegen Verletzung des Gesetzes nur in den im Gesetz genannten Fällen. In allen anderen Fällen besteht nur eine Anfechtbarkeit, soferne die Voraussetzungen hiefür gegeben sind. Die Fälle der Nichtigkeit sind im AktG erschöpfend aufgezählt. Entsc... mehr lesen...
Norm: AktG §197
Rechtssatz: War eine Gesetzesverletzung oder Satzungsverletzung offensichtlich oder nachweisbar ohne Einfluss auf den Hauptversammlungsbeschluss, so muss der geklagten Gesellschaft der Beweis der Einflusslosigkeit des Verstoßes gestattet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 703/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 703/89 Veröff: SZ 62/190 = WBl 1990,118 = ecolex 199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundkapital der beklagten Partei beträgt S 55 Millionen. Es ist in Stammaktien im Betrag von S 40 Millionen und Vorzugsaktien im Betrag von S 15 Millionen zerlegt. Am 29. September 1988 fand in Dornbirn eine ordentliche Hauptversammlung der beklagten Partei statt. Aktionäre (Stammaktien) waren zu diesem Zeitpunkt folgende Personen mit den jeweils angeführten Nennbeträgen: Kommerzialrat Dr. Martin Z*** S 7,100.000,-- Dkfm. Martin Z*** ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Minderheitsaktionärin der Beklagten ist, verlangt den Ausspruch, daß die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 16. Juli 1953 gefaßten Beschlüsse über die Genehmigung und Feststellung der Rechnungsabschlüsse der Jahre 1950 und 1951 nichtig und als nicht zustande gekommen anzusehen seien. Das Erstgericht gab der Klage statt. Die bei der Hauptversammlung vom 16. Juli 1953 genehmigten und festgestellten. Rechnungsabschlüsse der angeführten Jahre beruht... mehr lesen...
Norm: AktG §129 Abs1AktG §135AktG §197
Rechtssatz: Anfechtbarkeit des Zustandekommens eines Rechnungsabschlusses einer Aktiengesellschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 249/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 1 Ob 249/55 Veröff: SZ 28/115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049432 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 DIVABGB §879AktG §75Akt §195AktG §197
Rechtssatz: Ein durch Machtmißbrauch zustande gekommener Hauptversammlungsbeschluß (Hauptgeneralversammlungsbeschluß) ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Das gilt auch, wenn die Stimmberechtigten infolge politischen Drucks oder anderer von außen her kommender Einschüchterungen unfrei handeln. Fehlt es an widerrechtlicher Drohung, so genügt ein Handeln aus unfreier Lage heraus zu... mehr lesen...
Mit Beschluß der Hauptversammlung der P. vom 30. Mai 1943 wurden den P. Altaktionären Gratisaktien im Gesamtnennbetrag von 490.000 RM zugeteilt. Über Anregung wurde mit Beschluß des Registergerichtes vom 18. August 1949 der ins Handelsregister eingetragene Beschluß der Hauptversammlung vom 30. August 1943 betreffend Erhöhung des Grundkapitals von 6.750.000 RM um 490.000 RM auf 7.240.000 RM als nichtig gelöscht, wobei die Ansicht vertreten wurde, daß die Gratiszuteilung der für den B... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §197AußStrG §9 J2FGG §144
Rechtssatz: Kein Rechtsmittel des Aktionärs gegen Beschlüsse des Registergerichtes auf amtswegige Löschung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses, auf Grund dessen ihm junge Aktien zugeteilt wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 137/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 137/51 SZ 24/65 Europ... mehr lesen...