Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. Dr. Artur D*****, vertreten durch Dr. Robert Briem Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht ... mehr lesen...
Norm: AktG §114 Abs3AktG §110 Satz2AktG §114 Abs4
Rechtssatz: Für die Stimmrechtsausübung durch Dritte stellt das Gesetz zwei Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung: Die Bevollmächtigung (§ 114 Abs 3 AktG) und die Legitimationsübertragung (§ 110 Satz 2 und § 114 Abs 4 AktG). Im ersten Fall (Stimmrechtsvollmacht) entsendet der Aktionär einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter, der verpflichtet ist, das Stimmrecht den Weisungen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller waren (Erst- und Zweitantragsteller bis 11. 12. 2000) bzw sind (Drittantragstellerin) Eigentümer des Objektes ***** in *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin der Geschäftslokale top Nr 5 (seit 1960) und top Nr 6 (seit 1961) im Parterre dieses Hauses. Die Antragsgegnerin ist zu 99,9 % Tochter der P-B***** AG, 1 % der Aktien der Mietergesellschaft befindet sich im Besitz der P-V***** GmbH. Der Aktien(eigen-)besitz der P-B***** AG stellte sich bei ... mehr lesen...
Norm: AktG §110AktG §114 Abs4
Rechtssatz: Zur Ausübung der Aktionärrechte kraft sogenannter Legitimationsübertagung im Allgemeinen (§ 110 AktG) und zum Depotstimmrecht der Banken im Besonderen (§ 114 Abs 4 AktG). Entscheidungstexte 6 Ob 245/60 Entscheidungstext OGH 28.09.1960 6 Ob 245/60 Veröff: SZ 33/95 5 Ob 262/02v Entsche... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 22. 9. 1959 stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der beklagten Partei, der T***** AG stand ua, auch die Neuwahl des Aufsichtsrates auf der Tagesordnung. Rechtzeitig deponiert wurden 5746 Aktien, hievon 473 im Eigenbesitz, 5273 im Fremdbesitz. Der Kläger, der im Teilnehmerverzeichnis mit einer im Fremdbesitz befindliche Aktie aufschien, nahm gleichfalls an der Hauptversammlung teil. Mit 5559 gegen 5 Stimmen bei 182 Stimmenenthaltunge... mehr lesen...