Norm: ABGB §1497 IAO §9KO §9
Rechtssatz: Eine dem Gesetz nicht entsprechende Anmeldung einer nach den insolvenzrechtlichen Bestimmungen nicht anzumeldenden Forderung im Ausgleich oder Konkurs mit nachfolgender Bestreitung des Schuldners oder Masseverwalters kann unter dem Gesichtspunkt der Verjährung nicht Vergleichsverhandlungen gleichgestellt werden, weil dabei die für Vergleichsverhandlungen typische Bereitschaft des Schuldners zur einverneh... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §9
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Forderung gegen den Gemeinschuldner kann sogleich mit Beginn des Konkursverfahrens und damit an dem Zeitpunkt geschehen, zu dem eine Klageführung gegen den Gemeinschuldner unzulässig wird; sie allein unterbricht die Verjährung. Entscheidungstexte 5 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 320/77 Veröff: JBl 1978,434 ... mehr lesen...
Norm: KO §9
Rechtssatz: Der vom Konkursgericht gesetzten Anmeldungsfrist kommt nur die Bedeutung zu, daß die bis zu ihrem Ende eingebrachten Anmeldungen vor den späteren bevorzugt sind. Entscheidungstexte 5 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 320/77 Veröff: JBl 1978,434 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs1KO §9
Rechtssatz: Nach Konkurseröffnung ist eine Klage gegen den Gemeinschuldner nicht mehr möglich; im Konkursverfahren erfüllt die Forderungsanmeldung die Zwecke der Klage. Entscheidungstexte 5 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 320/77 Veröff: JBl 1978,434 6 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 6... mehr lesen...
Nach der Darstellung der Klage hat der Beklagte den Gemeinschuldner mit Schreiben vom 26. Juli 1963 beauftragt, die Baumeisterarbeiten zum Wiederaufbau des Hauses Wien 2, T.-straße 104 durchzuführen. Am 6. Oktober 1963 sei ein schriftlicher Bauvertrag mit einer Gesamtbausumme von 2.5 Millionen Schillingen abgeschlossen worden. In diesem Entgelt seien auf Grund von Lohn- und Preiserhöhungen sich ergebende Mehrleistungen sowie solche auf Grund zusätzlicher Aufträge im Laufe der Bauführu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494 ffKO §7KO §9
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Gemeinschuldners unterbricht nicht die Verjährung der Forderungen des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 5 Ob 101/69 Entscheidungstext OGH 16.04.1969 5 Ob 101/69 Veröff: SZ 42/54 5 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 320/77 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §9KO §10KO §59KO §139
Rechtssatz: Die nach § 10 KO bestehende Exekutionssperre erlischt nicht bereits mit dem Anschlag des Aufhebungsedikts, sondern erst mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 120/67 Entscheidungstext OGH 22.11.1967 3 Ob 120/67 Veröff: SZ 40/149 3 Ob 151/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte am 22. August 1967 auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Judenburg vom 24. April 1964 zur Hereinbringung einer Geldforderung von 6050 S s. A. die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten als Angestellten gegen den Drittschuldner, Sportbekleidungshaus H., zustehenden Arbeitseinkommens und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung im Sinne des Antrages der betreibenden Partei. Das Rekursgericht gab dem vom Drittschu... mehr lesen...
Norm: KO §9
Rechtssatz: Die unrichtige Anmeldung einer Konkursforderung als Masseforderung ersetzt die zur Unterbrechung der Verjährung erforderliche Anmeldung im Sinne des § 9 KO nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 578/38 Entscheidungstext OGH 03.01.1939 1 Ob 578/38 Veröff: DREvBl 1939/384 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...