Norm: KO §79KO §139 Abs2KO §157 Abs4KO §168
Rechtssatz: Die Anordnung in § 157 Abs 4 KO, dass im übrigen für die Aufhebung des Konkurses § 79 gilt, bezieht sich nur auf die öffentliche Bekanntmachung und die sonstigen nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Verständigungen und Verfügungen, es ist daraus aber nicht abzuleiten, dass mit der Bekanntmachung bis zur Rechtskraft des die Aufhebung des Konkurses verfügenden Beschlusses zuzuwarten wäre. ... mehr lesen...
Norm: FBG §31FBG §33KO idF IVEG §77a Abs2KO §79KO §176
Rechtssatz: § 77a Abs 2 KO ordnet nur die Löschung der auf Grund eines Konkursverfahrens erfolgten Eintragungen im Firmenbuch an, verfügt aber keineswegs eine Löschung auch der historischen Daten in dem Sinn, dass diese aus der Datei gänzlich entfernt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 164/99g Entscheidungstext OGH 29.09.1999 6 ... mehr lesen...
Norm: EO §212IO §120KO §79KO §119 AKO §120
Rechtssatz: Verteilt der Konkurskommissär den Erlös einer außergerichtlichen Verwertung einer auch mit Absonderungsrechten belasteten Sondermasse, so hat er hiebei die Verteilungsvorschriften der EO zu beachten. Er hat daher auch vor dem Verteilungsbeschluss eine mündliche Verhandlung anzuordnen und bei dieser die Ansprüche der (Absonderungsgläubiger) Gläubiger einzeln und der Reihe nach zu prüfen (§§ ... mehr lesen...
Der Konkurskommisär entschied mit dem Beschluß vom 18. April 1966 über die Verteilung des Erlöses der mit Absonderungsrechten belasteten, im Konkursverfahren freihändig verkauften Liegenschaften EZ. X. und Y in der Höhe von 9.300.000 S dahin, daß Beträge von insgesamt 4.069.423.32 S als Kosten der Verwaltung der Sondermasse, als Abfindung für die Aufgabe eines Aussonderungsanspruches sowie ferner an Hypothekargläubiger zugewiesen werden. Die Zuweisung des verbleibenden Betrages von 5.... mehr lesen...
Der vom Landesgericht Feldkirch gemäß § 79 (1) KO. zum Konkurskommissär in diesem Konkursverfahren bestellte OLGR. Dr. X. Y., Vorsteher des Bezirksgerichtes N., beantragte unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 12. Juli 1962, 5 Ob 165/62 = EvBl. 1962 Nr. 402 = JBl. 1962 S. 640, seine Enthebung als Konkurskommissär mit der Begründung: , seine Bestellung sei offenbar gesetzwidrig, weil § 77 (1) RDG. dem hier in Betracht kommenden zweiten Satz des § 79 (1) KO. in... mehr lesen...
Der klagende Masseverwalter begehrte Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung von 10.140.45 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1962, da die Beklagte diesen Betrag aus der Rückkaufsumme zweier Lebensversicherungen ihres Mannes, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden sei, zuunrecht empfangen habe. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Es ist hiebei von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgegangen: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §79ZPO §395
Rechtssatz: Wer vor dem Konkurskommissär die Erklärung abgibt, er anerkenne, daß er der Konkursmasse etwas schulde, begründet damit weder einen Anerkennungsvertrag noch ein prozessuales Anerkenntnis. Entscheidungstexte 1 Ob 99/51 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 99/51 European Case Law Identifi... mehr lesen...