Norm
FBG §31Rechtssatz
§ 77a Abs 2 KO ordnet nur die Löschung der auf Grund eines Konkursverfahrens erfolgten Eintragungen im Firmenbuch an, verfügt aber keineswegs eine Löschung auch der historischen Daten in dem Sinn, dass diese aus der Datei gänzlich entfernt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112548Dokumentnummer
JJR_19990929_OGH0002_0060OB00164_99G0000_001