Norm: BAG §14 Abs2 litdBAG §15 Abs4 litdKO §77
Rechtssatz: Die vom Konkursgericht zugleich mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen angeordnete Sperre und Versiegelung der Geschäftsräume und der Kassen des Gemeinschuldners ist eine - jederzeit widerrufbare - Sicherungsmaßnahme im Sinne des § 77 Abs 1 KO. Sie entzieht zwar während der Zeit ihres aufrechten Bestehens dem Lehrberechtigten die tatsächlichen Grundlagen für eine Fortsetzung ... mehr lesen...
Norm: BAG §2 Abs2 litaBAG §3 Abs1 litcBAG §14 Abs2 litdGewO §13 Abs3GewO §41 Abs1 Z4GewO §44GewO §87 Abs1 Z1KO §77
Rechtssatz: Die auf dem "Fortbetriebsrecht" der §§ 41 Abs 1 Z 4 , 44 GewO beruhende Befugnis des Masseverwalters zur Ausübung der Funktion des Lehrberechtigten und damit zur weiteren Ausbildung der Lehrlinge - durch einen gemäß § 3 Abs 1 lit c BAG zu bestellenden Ausbilder - wird aber durch eine Betriebssperre gemäß § 77 Abs 1 KO i... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIVKO §77
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges für die Klage des Gesellschafters (nach bürgerlichem Rechte), der an dem Geschäftslokale samt Einrichtung des Gemeinschuldners mitberechtigt zu sein behauptet, gegen die Konkursmaße auf Einwilligung in die Aufhebung der Sperre dieses Lokals. Entscheidungstexte 2 Ob 479/26 Entscheidungstext OGH 16.06.1926 2 Ob 479/26... mehr lesen...