1 Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 19. Jänner 2022, X, wurde über das Vermögen der M GmbH das Konkursverfahren eröffnet und die A Rechtsanwälte GmbH in G, zum Masseverwalter bestellt. 2 Mit Beschluss vom 4. Juli 2022, Ra 2022/16/0032-17, wies der Verwaltungsgerichtshof die Revision der Stadtgemeinde Bad Aussee gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 2. Februar 2022, betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23 Insolvenzrecht Exekutionsrecht23/01 Insolvenzordnung23/01 Konkursordnung27 Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AVG §8 IO §2 Abs2 IO §275 Abs1 Z23 IO §3 Abs1 IO §6 IO §7 IO §81a Abs2IRÄG 2010KO §1 Abs1KO §6 Abs3KO §7 Abs1VwRallg AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 5. Mai 2004 stellte der Beschwerdeführer als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der F GmbH an die Finanzmarktaufsicht den Antrag "auf Gewährung von Akteneinsicht, insbesondere in den zugrunde liegenden Aufsichtsakt". Begründet war dieser Antrag mit der Verpflichtung des Masseverwalters zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen auf Grund allfälliger nicht ordnungsgemäßer Ausübung der Aufsichtsverpflichtung der Finanzmarktaufsicht. 1.2. Mit Schreiben d... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §8;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §6 Abs3;KO §7 Abs1;KO §80;KO §81;KO §83;
Rechtssatz: Im Konkurs vertritt der Masseverwalter die Gemeinschuldnerin hinsichtlich aller zur Konkursmasse gehörigen Ansprüche und ist demnach zur Verfolgung der Rechte der Gemeinschuldnerin als Partei in Verwaltungsverfahren berufen (Hinweis B 5. März 1965, 2125/64, VwSlg ... mehr lesen...