Norm: AktG §56 Abs2AktG §84 Abs5HGB §171 Abs2KO §37KO §69 Abs5SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Gedanke des § 171 Abs 2 HGB, eine insolvenzrechtliche Gleichbehandlung der Gesellschaftsgläubiger zu sichern, der auch den Bestimmungen der §§ 56 Abs 2, 84 Abs 5 AktG, 37 (und nunmehr auch §69 Abs 5) KO innewohnt, ist im Wege einer analogen Rechtsanwendung mit der Konsequenz auf die Haftung der übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaft nach § 15... mehr lesen...
Norm: KO §37KO §116 Z2
Rechtssatz: Auch über Anfechtungsansprüche abgeschlossene Vergleiche bedürfen bei einem S 500.000,- übersteigenden Wert der Genehmigung des Gläubigerausschusses. Entscheidungstexte 8 Ob 140/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 Ob 140/99t Veröff: SZ 72/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: KO §37
Rechtssatz: § 37 KO normiert das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters, das ihm allein die Anfechtung im Konkurs vorbehält und alle Konkursgläubiger an jede Art der Ausübung oder Nichtausübung des Anfechtungsanspruchs bindet (SZ 50/39). Entscheidungstexte 8 Ob 140/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 Ob 140/99t Veröff: SZ 72/177 ... mehr lesen...
Norm: KO §37KO §139KO §157
Rechtssatz: Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Konkursanfechtungsprozess in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird. Entscheidungstexte 3 Ob 613/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 3 Ob 613/86 Veröff: SZ 60/3 = JBl 1987,667 ... mehr lesen...
Norm: AktG §56 Abs2HGB §171KO §37KO §81ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft während eines von einem Gesellschaftsgläubiger gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs 1 HGB eingeleiteten Verfahrens der Konkurs eröffnet, kann der während der Dauer des Konkursverfahrens nach § 171 Abs 2 HGB zur Ausübung des Rechtes der Gesellschaftsgläubiger nach § 171 Abs 1 HGB berufene Masseverwalter in analoger Anwend... mehr lesen...
Norm: KO §37KO §81ZPO §228 E
Rechtssatz: Die Befugnis des Masseverwalters zu einem Begehren auf Unwirksamerklärung nach KO oder auf Nichtigerklärung gemäß § 916 ABGB ergibt sich bereits aus § 81 KO. Die Voraussetzungen des § 228 ZPO sind hier nicht zu fordern. Entscheidungstexte 6 Ob 96/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 6 Ob 96/58 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §37
Rechtssatz: Dem Konkursgläubiger ist die Nebenintervention im Anfechtungsprozeß des Masseverwalters versagt. - Das geltend gemachte Interventionsinteresse ist von Amts wegen auf seine Schlüssigkeit zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 235/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 1 Ob 235/56 Veröff: JBl 1957,457 5 Ob 16... mehr lesen...
Norm: KO §37ZPO §20 III
Rechtssatz: Der Nebenintervenient des Beklagten, der nicht Streitgenosse ist (§ 14 ZPO), kann dem Kläger Einwendungen aus seinem Rechtsverhältnisse zum Kläger nicht entgegensetzen. Daher kann der dem Drittschuldner als Nebenintervenient beigetretene Masseverwalter im Konkurse des Zedenten dem Zessionar nicht sein Anfechtungsrecht einwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 102... mehr lesen...