Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensverschleude... mehr lesen...
Norm: KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiederkaufvorbehaltes in eine Sicherungsübereignung nicht erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 714/81 Entscheidungstext OGH 07.07.1982 6 Ob 714/81 E... mehr lesen...