Norm
KO §34Rechtssatz
Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO ist am kaufrechtlichen Charakter des Wiederkaufsvorbehaltes nicht zu zweifeln und darf eine Umdeutung eines unwirksamen Wiederkaufvorbehaltes in eine Sicherungsübereignung nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0064526Dokumentnummer
JJR_19820707_OGH0002_0060OB00714_8100000_003