Norm: KO §16KO §21 Abs4KO §46 Abs1 Z4KO §51: WGG §17
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG ist bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 166/06d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 8 Ob 166/06d Beisatz: Hier: Klägerin leistet ihren Finanzierungsbeitrag vor Konkurseröffnung und begehrt nunmehr als im Vertrag... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs4KO §46 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch wegen Überzahlung von Betriebskosten für vor Konkurseröffnung liegende Zeiträume ist als Konkursforderung anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 166/06d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 8 Ob 166/06d Veröff: SZ 2007/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AABGB §878ABGB §914 IABGB §918 Abs2 IaABGB §920AO §20a Abs2IO §21 Abs4KO §21 Abs4
Rechtssatz: Die Teilbarkeit einer insolvenzverfangenen Leistung ist in den Insolvenzgesetzen nicht gesondert geregelt, so dass auf die Regelung im bürgerlichen Recht zurückzugreifen ist. Die Regelungen des bürgerlichen Rechtes, die sich mit der Teilbarkeit/Unteilbarkeit befassen, sind unter dem besonderen Blickwinkel des Insolvenzrechtes auszulegen... mehr lesen...
Norm: AO §20a Abs2KO §21 Abs4
Rechtssatz: Der Entgeltanspruch aus einem Stromlieferungsvertrag aus der Zeit bis zur Konkurseröffnung ist als teilbare Leistung im Sinne des § 21 Abs 4 KO anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 146/65 Entscheidungstext OGH 06.07.1965 5 Ob 146/65 Veröff: SZ 38/117 = EvBl 1966/39 S 43 5 Ob 242/65 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ELG §6KO §21 Abs4
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann nicht mit Erfolg das auf § 21 KO gestützte Begehren auf Lieferung von elektrischer Energie gegen die Elektrizitätsgesellschaft stellen, wenn vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Lieferungsvertrag durch die vertraglich vorgesehene Kündigung der Gesellschaft ausgelöst wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 703/55 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs4
Rechtssatz: Der Entgeltsanspruch für außergerichtliche Ausgleichsverhandlungen vor der Konkurseröffnung bildet eine Konkursforderung, während das Entgelt für die nach Konkurseröffnung erbrachten Leistungen keine Konkursforderung bildet. Entscheidungstexte 1 Ob 578/38 Entscheidungstext OGH 03.01.1939 1 Ob 578/38 Veröff: DREvBl 1939/385 ... mehr lesen...