RS OGH 2007/8/30 8Ob166/06d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2007
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Norm

KO §21 Abs4
KO §46 Abs1 Z4

Rechtssatz

Der Rückforderungsanspruch wegen Überzahlung von Betriebskosten für vor Konkurseröffnung liegende Zeiträume ist als Konkursforderung anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122691

Im RIS seit

29.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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