Norm
KO §21 Abs4Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch wegen Überzahlung von Betriebskosten für vor Konkurseröffnung liegende Zeiträume ist als Konkursforderung anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122691Im RIS seit
29.09.2007Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011