Norm
ELG §6Rechtssatz
Der Masseverwalter kann nicht mit Erfolg das auf § 21 KO gestützte Begehren auf Lieferung von elektrischer Energie gegen die Elektrizitätsgesellschaft stellen, wenn vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Lieferungsvertrag durch die vertraglich vorgesehene Kündigung der Gesellschaft ausgelöst wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0058428Dokumentnummer
JJR_19551123_OGH0002_0010OB00703_5500000_001