Entscheidungen zu § 156 Abs. 5 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/12 89/16/0054

Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 8. April 1987 wurde der betreibenden Partei Republik Österreich gegen den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von S 1,533.218,-- die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechts auf zwei näher genannten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen bewilligt. Die Eintragung wurde am 21. April 1987 vollzogen. Mit Zahlungsauft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.07.1990

RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0054

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 318; AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das in § 156 Abs 5 KO erwähnte " Wiederaufleben " der Forderung (hier: des Leistungsgebotes) setzt voraus, daß letzteres bereits in der Vergangenheit durch Erlassung eines Abgabenbescheides entstanden war(Hinweis E 7.2.1990, 89/1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/7 89/13/0085

Der Beschwerdeführerin wurde über Antrag (1982) ein Abgeltungsbetrag gemäß § 106a EStG 1972 (Mietzinsbeihilfe) im Ausmaß von monatlich S 343,--, beginnend ab 1. Juli 1982 gewährt. Im Antragsformular war die vorgedruckte Frage nach allfälliger Gewährung einer Wohnbeihilfe in der Weise beantwortet worden, daß in den für die Anführung des betreffenden Betrages vorgesehenen Raum eine Null eingetragen worden war. Anläßlich einer späteren Antragstellung (1985) auf Weitergewährung der Mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0085

Index: 23/01 Konkursordnung
Norm: KO §156 Abs4;KO §156 Abs5;
Rechtssatz: Gem § 156 Abs 4 und 5 KO werden der "Nachlaß und die sonstigen Begünstigungen, die der Ausgleich gewährt", hinfällig, soweit der Schuldner mit der Erfüllung des Ausgleiches in Verzug gerät. § 156 Abs 5 KO spricht in diesem Zusammenhang ausdrücklich von der Wirkung des Wiederauflebens. Wiederaufleben kann aber ein Leistungsgebot begrifflich nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

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