RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0054

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
KO §156 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 318; AnwBl 12/1990, S 722;

Rechtssatz

Das in § 156 Abs 5 KO erwähnte " Wiederaufleben " der Forderung (hier: des Leistungsgebotes) setzt voraus, daß letzteres bereits in der Vergangenheit durch Erlassung eines Abgabenbescheides entstanden war(Hinweis E 7.2.1990, 89/13/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160054.X06

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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