Norm: IO §93 Abs2KO §93 Abs4KO §143 Abs4KO §147 Abs1KO §154KO §155KO §193 Abs1
Rechtssatz: Eine Stimmrechtsentscheidung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abstimmung über den Zwangsausgleich (Zahlungsplan) steht, ist trotz des Rechtsmittelausschlusses des § 93 Abs 4 KO im Bestätigungsverfahren voll überprüfbar. Entscheidungstexte 8 Ob 104/08i Entscheidungstext OGH 14.10.2008 ... mehr lesen...
Norm: KO §155
Rechtssatz: Nur die in dieser Bestimmung genannten Personen sind rekursberechtigt (taxative Aufzählung). Entscheidungstexte 8 Ob 4/91 Entscheidungstext OGH 07.03.1991 8 Ob 4/91 Veröff: SZ 64/25 = ÖBA 1991,600 8 Ob 5/93 Entscheidungstext OGH 22.04.1993 8 Ob 5/93 Auch; Beisatz: Daher nicht der Masseverwalter. (T1) ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als Ausgleichsgericht mit dem Beschluß ON. 26 den bei der Tagsatzung am 22. April 1952 abgeschlossenen Ausgleich bestätigt. Obwohl die Rekurswerberin für den Ausgleich gestimmt hat, hat sie gegen die Bestätigung des Ausgleiches Rekurs erhoben mit dem Antrag, dem Ausgleich die Bestätigung zu versagen. Sie behauptete, die Voraussetzungen des § 50 Z. 4 AO. lägen mangels Berichtigung oder entsprechender Sicherstellung der Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4AO §52KO §155
Rechtssatz: Ein dem Ausgleich oder Zwangsausgleich zustimmender Gläubiger hat gegen den Bestätigungsbeschluß nur insoferne ein Rekursrecht, als dieser Beschluß absichtlich oder versehentlich vom Inhalt des Ausgleiches abweicht; er hat jedoch kein Rekursrecht, wenn entgegen § 50 Z 4 AO die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens nicht fristgerecht entrichtet oder sichergestellt wurden. Entsch... mehr lesen...