Entscheidungen zu § 143 Abs. 5 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1978/10/24 5Ob304/78

Norm: KO §93 Abs4KO §143 Abs5
Rechtssatz: Da ein Rechtsmittel gegen die Stimmrechtsentscheidung ausnahmslos unzulässig ist, kann auch eine allfällige Nichtigkeit der Stimmrechtsentscheidung des Konkurskommissärs oder des Konkurssenates nach § 477 Z 2 ZPO nicht im Rechtsmittelweg bekämpft oder von Amtswegen aufgegriffen werden; die Entscheidung kann lediglich über Antrag mit Wirkung ex nunc abgeändert werden. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1978

RS OGH 1978/10/24 5Ob304/78

Norm: KO §93 Abs4KO §143 Abs5
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Abstimmungsverzeichnis zweifelsfrei, daß dem Gläubiger das Stimmrecht vom Konkurskommissär aberkannt wurde, und fehlt nur die Beurteilung im Tagsatzungsprotokoll, liegt ein unbeachtlicher Formfehler vor. Entscheidungstexte 5 Ob 304/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 5 Ob 304/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1978

Entscheidungen 1-2 von 2

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