Norm: KMG §11 Abs7
Rechtssatz: Nach § 11 Abs 7 KMG idF vor 10. 8. 2005 mussten Ansprüche der Anleger nach diesem Bundesgesetz bei sonstigem Ausschlusse binnen fünf Jahren nach Beendigung des prospektpflichtigen Angebots gerichtlich geltend gemacht werden. Bei dieser Frist handelte es sich um eine Präklusivfrist, die auf alle vor dem 10. 8. 2005 entstandenen Ansprüche anzuwenden ist. § 11 Abs 7 KMG stellt auf die „Beendigung des prospektpflichti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489AktG §44KMG §11 Abs7UGB §275 Abs5
Rechtssatz: In gleicher Weise wie die (objektiven, von der Kenntnis des Schadens und Schädigers unabhängigen) Fristen gemäß § 275 Abs 5 UGB und § 44 AktG (die nicht nur die kurze, sondern auch die lange Frist des § 1489 ABGB verdrängen) analog auf die Dritthaftung eines Abschluss- oder Gründungs-(Sacheinlagen?)prüfers anzuwenden sind, ist auch die Präklusivfrist des § 11 Abs 7 KMG (hier: in der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489AktG §44KMG §11 Abs7UGB §275 Abs5
Rechtssatz: § 275 Abs 5 UGB gilt auch gegenüber geschädigten Dritten. Entscheidungstexte 1 Ob 35/12x Entscheidungstext OGH 01.08.2012 1 Ob 35/12x Veröff: SZ 2012/77 10 Ob 88/11f Entscheidungstext OGH 10.09.2012 10 Ob 88/11f Auch; Beisatz: In gleicher Weise wie die (objektiven, von d... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ASVG §337KMG §11 Abs7KPABGB Abs6
Rechtssatz: Für die schon begonnene Verjährung ist immer das ältere und nicht das neuere Gesetz maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 543/59 Entscheidungstext OGH 11.03.1960 2 Ob 543/59 RZ 1960,164 2 Ob 633/57 Entscheidungstext OGH 26.02.1958 2 Ob 633/57 JBl 1958,269 ... mehr lesen...