Norm: ABGB §879 Abs1HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 142/21t Entscheidungstext OGH 25.01.2022 4 Ob 142/21t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIHVertrG §8 Abs2HVertrG §26c Abs1HVertrG §26c Abs2HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, ab... mehr lesen...