Über den Beschwerdeführer, der als Wachtmeister dem Bundesheer angehört, wurde mit am 12. Feber 1992 mündlich verkündetem Bescheid des Kompaniekommandanten die Disziplinarstrafe der Geldbuße von S 500,-- verhängt. Dieser mündlich verkündete Bescheid ist in den vorgelegten Akten nicht weiter dokumentiert. Auf Grund der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung, in welcher der Beschwerdeführer im wesentlichen jedes Verschulden an dem ihm vorgeworfenen Verhalten in Abrede stell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §58 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die objektive Tatsache, daß der beschuldigte Soldat mit seinen beiden Kameraden zu spät zu einem Begräbnis (bei diesem ist er als Ordenskissenträger eingeteilt gewesen) eingelangt ist, ohne nähere Erhebungen und Feststellungen darüber, ob und auf welche Weis... mehr lesen...