Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine auf § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG gestützte Beschwerde gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet ab. Die Beschwerde richtete sich gegen die Festnahme des Beschwerdeführers, der ab dem 1. Oktober 1992 seinen Grundwehrdienst beim Bundesheer leistete, "ohne taugliche Grundlage" am 5. Oktober 1992 und seine daran anschließende "Unterbringung in einer menschenunwürdigen Zelle" (der Beschwerdeführer hatte beantragt, beide angefochtene Akte ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §45 Abs9;MRK Art3;PersFrSchG 1988 Art1 Abs4;
Rechtssatz: Die Unterbringung zur vorläufigen Festnahme in einer Zelle (Haftraum), welche an der linken und rechten Seitenwand mit einem Stahlrohrbett mit Decken, an der Wand stirnseitig gelegen mit einem kleinen Heizkörper einer Zentralheizungsanlage von etwa 50 x 50 cm ausgestattet is... mehr lesen...