Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine auf § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG gestützte Beschwerde gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet ab. Die Beschwerde richtete sich gegen die Festnahme des Beschwerdeführers, der ab dem 1. Oktober 1992 seinen Grundwehrdienst beim Bundesheer leistete, "ohne taugliche Grundlage" am 5. Oktober 1992 und seine daran anschließende "Unterbringung in einer menschenunwürdigen Zelle" (der Beschwerdeführer hatte beantragt, beide angefochtene Akte ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §41;
Rechtssatz: Bei der vorläufigen Festnahme nach § 41 HDG 1985 handelt es sich um eine eigenständige im HDG 1985 vorgesehne Sicherungsmaßnahme, sodaß sich die Beh mit Abgrenzungsfragen zwischen "Beugestrafe, Festnahme und Haft" nicht auseinandersetzen muß. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994090351.X03 ... mehr lesen...