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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1985 §41;Rechtssatz
Bei der vorläufigen Festnahme nach § 41 HDG 1985 handelt es sich um eine eigenständige im HDG 1985 vorgesehne Sicherungsmaßnahme, sodaß sich die Beh mit Abgrenzungsfragen zwischen "Beugestrafe, Festnahme und Haft" nicht auseinandersetzen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994090351.X03Im RIS seit
20.11.2000