RS Vwgh 1998/5/20 94/09/0351

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1985 §41;

Rechtssatz

Bei der vorläufigen Festnahme nach § 41 HDG 1985 handelt es sich um eine eigenständige im HDG 1985 vorgesehne Sicherungsmaßnahme, sodaß sich die Beh mit Abgrenzungsfragen zwischen "Beugestrafe, Festnahme und Haft" nicht auseinandersetzen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994090351.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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