Entscheidungen zu § 39 Abs. 6 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/8/8 2007/09/0314

Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier (UO) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 1. Dezember 1976 in H zur Dienstleistung herangezogen und versah seinen Dienst als Luftfahrzeugmechaniker-UO & Wart I. Klasse & Bordtechniker bei der 1. Staffel Fliegerregiment 3. Er wurde am 4. Jänner 2007 auf Grund einer Anweisung des Str... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.2008

RS Vwgh 2008/8/8 2007/09/0314

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 impl;HDG 2002 §39 Abs6;HDG 2002 §40 Abs4;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Von der vom Beschwerdeführer beantragten Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG abgesehen werden. Art. 6 EMRK steht dem nicht entgegen, weil es sich bei der Dienstenthebung nur um eine einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.2008

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