1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1983 (eingelangt am 28. Dezember 1983) stellte der Verlassenschaftskurator namens der Verlassenschaft nach seinem Vater LV und der Verlassenschaft nach seiner Mutter JV bei der Gemeinde Schachendorf den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich aller von den beiden genannten Personen geleisteten Abgaben, und zwar "Getränkesteuer, Grundsteuer A und B, Wasseranschlußgebühr für die Jahre ab 1950 bis heute (hinsichtlich aller Abgaben)"... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §27;GrStG §28;GrStG §29;GrStG §30;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs1;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 27, § 28, § 29, § 30 GrStG in ihrem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des zum Zeitpunkt der Erlassung des GrStG geltenden § 3 Abs 1 und Abs 5 Z 2 SteueranpassungsG 1934 ist abzuleiten... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1990 wurde der Beschwerdeführerin für das Grundstück in Wien 22, Am Hubertusdamm 6 (EZ 366, KG. Kaisermühlen), ab 1. Jänner 1986 Grundsteuer mit einem Jahresbetrag von S 118.213,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Diese Abgabenfestsetzung beruht auf einem gegenüber der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §194 Abs3;GrStG §27;GrStG §28;GrStG §3;LAO Wr 1962 §147a;LAO Wr 1962 §197;
Rechtssatz: Über bundesgesetzliche Befreiungen von der Grundsteuer ist schon im Grundsteuermeßbescheid abzusprechen. In der Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages liegt bereits der Abspruch über die Grundsteuerpflicht, ohne da... mehr lesen...