Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf., welcher der bei ihm tätigen Arbeitnehmerin T W in den Jahren 1983 bis 1985 Arbeitslohn ohne Vorliegen einer Lohnsteuerkarte und ohne Berechnung der Lohnsteuer mit dem gem. §75 Abs1 EStG 1972 zwingenden Hinzurechnungsbetrag gewährte, wurde gem. §82 Abs1 EStG 1972 vom zuständigen Finanzamt zur Abfuhr einer unter Berücksichtigung des §75 Abs1 EStG 1972 neu errechneten, erhöhten Lohnsteuer herangezogen. Die Berufung des Bf. wurde mit dem mitte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1972 §41 Abs4EStG 1972 §73 Abs2 letzter SatzEStG 1972 §75 Abs1EStG 1972 §82 Abs1
Leitsatz: Keine Bedenken gegen §41 Abs4 zweiter Satz und §75 Abs1 EStG 1972;
grundsätzliche und einheitliche Regelung der Haftung des Arbeitgebers
für die Lohnsteuerschuld gem. §82 Abs1 nicht gleichheitswidrig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. ist Geschäftsführer des R und R L-GesmbH (künftig kurz: GesmbH), an der er mit 90 vH beteiligt ist. Er ist Angestellter dieser Gesellschaft und bezieht als solcher von ihr ein Gehalt. Er ist weiters (einziger) Kommanditist der R und R L-GesmbH & CO KG (künftig kurz: KG); als Komplementär der KG tritt die erwähnte GesmbH auf. Im Zuge einer am 9. und 10. Jänner 1979 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, daß der Bf. seinem Ar... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §303 Abs1EStG §46 Abs1 Z2EStG §82 Abs1
Rechtssatz: EStG 1972; denkmögliche Annahme des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des §46 Abs1 Z2 für eine Anrechnung der nachgeforderten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer BAO; denkmögliche Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages gemäß §303 Abs1; daher kein Indiz für W... mehr lesen...