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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ob ein konkreter Firmenwert absetzbar ist oder nicht, wird durch richtige rechtliche Beurteilung eines festgestellten Sachverhaltes gelöst. Dieser Denkprozeß unterliegt allerdings den Geboten der Schlüssigkeit und der Denkfolgerichtigkeit (Hinweis E 3.12.1986, 84/13/0289).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130031.X03Im RIS seit
14.01.2002