Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer als Gesamtrechtsnachfolger nach seinem im Jahr 1994 verstorbenen Vater Jahresausgleiche für die Streitjahre durchgeführt, aufgrund welcher sich Lohnsteuernachforderungen ergaben. In der Begründung: dieses Bescheides wurde - soweit dies für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch von Bedeutung ist - im wesentlichen ausgeführt, der Umstand, daß aufgrund der für die Streitjahre abgegebenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §72 Abs4;
Rechtssatz: Der normative Gehalt eines Nichtveranlagungsbescheides berührt nicht das Schicksal der Abzugssteuern im Abzugsverfahren, Haftungsverfahren oder Jahresausgleichsverfahren. Ein Nichtveranlagungsbescheid bedeutet sohin nicht, daß im Bereich der (nicht zu veranlagenden) Abzugssteuern die diese Abgaben betreffenden behördlichen Maßnahme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war ua Dienstnehmerin eines Unterstützungsvereines in Linz, der u.a. gastgewerbliche Aktivitäten entfaltet. Mit der als "Selbstanzeige" bezeichneten Eingabe vom 22. Juni 1989 gab sie dem Finanzamt bekannt, daß ihr im Rahmen dieser nichtselbständigen Tätigkeit Bezüge (aus Schwarzeinnahmen des Vereines) zugekommen seien, die nicht versteuert worden seien. Im Zuge einer in der Folge durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung schätzte das Finanzamt für die Jahre 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41;EStG 1972 §72 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/14/0153
Rechtssatz: Der Regelung des § 72 Abs 4 EStG 1972 ist die Bedeutung beizumessen, daß die Erlassung eines Bescheides betreffend Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches nicht zulässig ist, wenn die Voraussetzung für d... mehr lesen...