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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §72 Abs4;Rechtssatz
Der normative Gehalt eines Nichtveranlagungsbescheides berührt nicht das Schicksal der Abzugssteuern im Abzugsverfahren, Haftungsverfahren oder Jahresausgleichsverfahren. Ein Nichtveranlagungsbescheid bedeutet sohin nicht, daß im Bereich der (nicht zu veranlagenden) Abzugssteuern die diese Abgaben betreffenden behördlichen Maßnahmen, zu denen auch der Jahresausgleich gehört, nicht getroffen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140048.X01Im RIS seit
19.02.2002